Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierungen)
1. Ein Rücktrittsrecht des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Beherbergungsvertrag besteht nur, wenn ein solches ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Ein Rücktritt des Gastes von dem geschlos- senen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2a. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm Zahlungs- oder Schadensersatz- ansprüche seitens des Hotels entstehen. Jedoch erlischt das Rücktrittsrecht des Gastes, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
2b. Für das Waldhotel Auerhahn „Hochkopfhaus“ gelten folgende Stornierungsbedingungen:
• bis 15 Tage VOR Aufenthaltsbeginn (= 1. Buchungstag): kostenfreie Stornierung
• ab 14 Tage VOR Aufenthaltsbeginn (= 1. Buchungstag): 50% des Logis-Preises
• ab 7 bis 2 Tage VOR Aufenthaltsbeginn (= 1. Buchungstag): 80% des Logis-Preises
• ab 1 Tag VOR Aufenthaltsbeginn (= 1. Buchungstag), Nichtantritt (NO Show) oder vorzeitiger
Abreise werden 100% des Logis-Preises berechnet.
Die Erhebung der o.s. Stornierungsgebühren entfällt, wenn der Gast einen Ersatzteilnehmer oder -termin benennt. Diese Benennung unterliegt der Schriftform und gilt nur mit entsprechenden Rückbestätigung seitens des Hotels. Als Ersatztermin gilt eine Reservierung binnen 6 Monaten ab Datum des ursprünglichen Aufenthaltsbeginns.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann gegenüber dem Hotel verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu begleichen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.